AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungs-, Projektbegleitungs- und Sparringsleistungen · Stand August 2026

1 · Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Leistungen von UK Consulting Ulrich Kromer von Baerle – nachfolgend „UK Consulting“ genannt – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn UK Consulting ihnen ausdrücklich zustimmt.

1.2 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, haben Vorrang. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung in Textform oder den abgestimmten Beginn der Leistungserbringung zustande.

2 · Leistungen und Beratungscharakter

2.1 Inhalt, Umfang, Ziele, Vergütung und Zeitplan richten sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung. UK Consulting erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beraters. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird kein bestimmter wirtschaftlicher, strategischer, personeller oder transaktionsbezogener Erfolg geschuldet. Dies gilt insbesondere für Projekte im Bereich Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf/-verkauf, Beteiligung, Finanzierung oder Investorensuche: UK Consulting schuldet keine erfolgreiche Transaktion, Finanzierung, Beteiligung oder Zustimmung Dritter, sofern keine ausdrückliche Erfolgsvereinbarung besteht.

2.2 Empfehlungen, Einschätzungen, Unternehmensbewertungen, Marktpreise, Longlists, Shortlists und sonstige Entscheidungsvorlagen dienen der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen. Die Entscheidung und Umsetzung liegen beim Auftraggeber. Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche, bilanzielle, technische oder finanzielle Prüfung durch hierzu befugte Fachberater.

2.3 Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Finanzanlage- oder sonstige erlaubnispflichtige Leistungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

3 · Mitwirkung, Änderungen und Termine

3.1 Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. UK Consulting darf auf deren Richtigkeit vertrauen, soweit eine Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart ist.

3.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder unzutreffender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können nach den vereinbarten Honorarsätzen berechnet werden.

 

 

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden in Textform abgestimmt. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung vergütet. Termine sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.

3.4 Sagt der Auftraggeber einen fest disponierten Termin, insbesondere einen Workshop, Präsenztermin oder eine Moderation, kurzfristig ab oder verschiebt er ihn, kann UK Consulting den hierdurch entstandenen Ausfall abrechnen; nicht erstattbare Reise- und Hotelkosten trägt der Auftraggeber, soweit die Absage nicht von UK Consulting zu vertreten ist. Abweichende Stornoregelungen im Angebot haben Vorrang.

4 · Einsatz Dritter

4.1 UK Consulting darf qualifizierte freie Mitarbeiter, Kooperationspartner oder Fachleute einsetzen, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Beauftragt der Auftraggeber einen empfohlenen Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, entsteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und diesem Dritten. UK Consulting haftet nicht für dessen Leistungen.

5 · Vergütung, Auslagen und Zahlung

5.1 Vergütung, Auslagen und eine etwaige Erfolgsvergütung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der sonstigen Auftragsvereinbarung. Reisezeiten, Vor- und Nachbereitung, Besprechungen, Recherche, Dokumentation und Abstimmungen sind vergütungspflichtig, soweit sie dem Auftrag dienen.

5.2 Erforderliche Reise-, Übernachtungs- und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden nach Vereinbarung oder, sofern nichts vereinbart ist, nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

5.3 UK Consulting ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen; bei Dauermandaten und längerfristigen Projekten erfolgt die Abrechnung, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug darf UK Consulting weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückstellen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von EUR 40 verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten

5.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur aus Ansprüchen desselben Vertragsverhältnisses geltend machen.

5.5 Bei Dauermandaten mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist UK Consulting berechtigt, die vereinbarten Honorarsätze mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform angemessen anzupassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten. Widerspricht

 

   der Auftraggeber der Anpassung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt die Anpassung als angenommen; UK Consulting weist in der Ankündigung auf diese Wirkung gesondert hin.

6 · Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, persönliche und projektbezogene Informationen vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

6.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt zwei Jahre, im Bereich Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf/-verkauf, Beteiligung, Finanzierung oder Investorensuche vier Jahre, über das Ende des Auftrags hinaus; zwingende gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

6.3 Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit erforderlich, schließen sie eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

7 · Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

7.1 Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Projekte bedarf der Zustimmung von UK Consulting, soweit sie nicht vom Vertragszweck umfasst ist.

7.2 Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Prozessmodelle, Checklisten, Präsentationslogiken, Erfahrungen und sonstiges Know-how bleiben bei UK Consulting. Exklusive Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

8 · Haftung

8.1 UK Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die entsprechende Deckungssumme der von UK Consulting zum Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. UK Consulting unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung deren Deckungssumme im Einzelfall auf Anfrage von UK Consulting nachgewiesen wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

 

           

     Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. UK Consulting haftet insbesondere nicht für unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers, Markt- oder Transaktionsrisiken, die Umsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte sowie für unzutreffende Informationen des Auftraggebers oder Dritter, soweit keine Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der von UK Consulting eingesetzten Personen.

9 · Laufzeit und Kündigung

9.1 Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der Auftragsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, können laufende Beratungsmandate von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kündigung nach § 627 BGB bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für UK Consulting insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug bleibt oder wesentliche Mitwirkungspflichten nach § 3 trotz Aufforderung nicht erfüllt.

9.2 Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie eingegangene, projektbezogene und nicht stornierbare Verpflichtungen zu vergüten. Erfolgt die Kündigung durch UK Consulting aus einem vom Auftraggeber zu vertretendem wichtigem Grund, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen im gesetzlich zulässigen Umfang (§ 628 Abs. 2 BGB) unberührt. UK Consulting übergibt auf Wunsch den vorhandenen Bearbeitungsstand in angemessener Form; die Regelungen in § 6 und § 7 bleiben von der Beendigung des Auftrags unberührt.

10 · Höhere Gewalt

10.1 Kann eine Partei aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignisses außerhalb ihres Einflussbereichs nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand leisten, ruht ihre Leistungspflicht für die Dauer der Störung. Die Parteien stimmen sich unverzüglich über die Auswirkungen und das weitere Vorgehen ab.

11 · Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart ist Gerichtsstand soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. UK Consulting darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.